Der Lehrgang hat den Zweck, den Studierenden berufsbegleitend die Vermittlung praxisorientierter Kenntnisse und Fähigkeiten zur erfolgreichen Erfüllung von Führungsaufgaben mit der Spezialisierung Unternehmensführung (ua durch Lehrveranstaltungen wie Strategisches Management, Personamanagement und Projektmanagement) zu vermitteln.
Der Lehrgang umfasst vier Semester (ein Semester dauert 15 Wochen). Durch die derzeitige gesetzliche Befristung aller Lehrgänge universitären Charakters in Österreich muss in diesem Lehrgang bis spätestens 31.12.2012 die letzte Prüfung positiv absolviert worden sein.
Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang ist das Vorliegen von mindestens einer der nachfolgend angeführten Eignungen:
Die Bewerbung zum Lehrgang MBA in General Management (Spezialisierung Unternehmensführung) erfolgt schriftlich.
Das Zulassungsverfahren besteht aus der Prüfung der Bewerbungsunterlagen und erforderlichenfalls aus einem Bewerbungsgespräch vor der Aufnahmekommission.
Eine Aufnahmeprüfung kann vorgesehen werden. Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt schriftlich.
Positiv beurteilte Prüfungen, die Studierende an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung, in Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, oder in einem Lehrgang universitären Charakters abgelegt haben, sind auf Antrag des Studierenden iSd § 78 Universitätsgesetz schriftlich anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind und wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen. Solche Anerkennungen können im Curriculum generell festgelegt werden. Der Antrag auf Anerkennung ist schriftlich bei der Studienleitung einzubringen.
Das Unterrichtsprogramm des Lehrganges umfasst Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 120 ECTS.
Sämtliche Prüfungen sind in schriftlicher oder mündlicher Form am Ende jedes/r Moduls/Lehrveranstaltung abzuhalten.
Nach erfolgreicher Ablegung aller Prüfungen und der Abnahme der Masterarbeit ist dem Studierenden ein Abschlusszeugnis auszustellen und der akademische Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt “MBA” zu verleihen.
Es gibt in unseren Fernstudienprogrammen bis auf die gesetzliche Mindeststudiendauer (pro Semester 15 Kalenderwochen) und die Befristung mit 31.12.2012 keine zeitlichen Einschränkungen!
Sie selbst bestimmen die Aufnahme Ihres Studiums – also den Studienbeginn – und dann die Dauer Ihres Studiums selbst!
Nach der Anmeldung erhalten Sie Zugang zur Studentenplattform “CAMPUS” und Sie können die Vorlesungen online besuchen, die Skripten studieren und bei Fragen auf unser Forum zurückgreifen bzw. sich von Akademikern der Studienleitung beraten lassen. Wenn Sie dann ausreichend vorbereitet sind, können Sie eine Modulsprüfung über das Erlernte ablegen.
Jede Lehrveranstaltung beinhaltet durchschnittlich 12 Stunden abgefilmte Vorträge von Professoren von international anerkannten Universitäten (Uni Turku (Finnland), Uni Charleston (USA), Uni Kalifornien, Berkeley (USA), Uni Twente (Niederlande), Uni Salzburg, Linz, Wien uvm. oder auch von Experten aus der Praxis sowie die dazugehörigen Skripten (die abgefilmten Vorträge und Skripten sind in den Lehrgangsgebühren inkludiert).
Die Prüfungen werden von zu Hause aus über Videokonferenzen, Einsendeaufgaben oder Hausarbeiten absolviert. Sie bestimmen damit die Dauer und den Fortgang des Studiums uneingeschränkt selbst.
Gemäß der Richtschnur des § 78 Universitätsgesetz 2002 werden erbrachte Studienleistungen auf Antrag angerechnet und verkürzen so die Studiendauer, wozu wir aber eine Kopie Ihrer Leistungsnachweise benötigen würden.
Die WWEDU World Wide Education GmbH versucht sich immer wieder als Innovator im Bereich der lebenslangen und berufsbegleitenden Weiterbildung.
Auf einem iPod findet nicht nur das komplette Expertenprogramm, das MBA- oder MPA–Videomaterial sowie die dazugehörigen Skripten und Unterlagen Platz, sondern es bleibt darüber hinaus auch noch genügend Raum für zusätzliche MP3 Songs, Digitalphotos oder aber auch Videoclips.
Optional kann ein iPod dazu gebucht werden (ist allerdings nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten), wir beraten Sie gerne über die verfügbaren Modelle und die Preise.
Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten und als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die durch berufliche Fortbildung entstanden sind, wie zum Beispiel Kurs- und Seminarkosten, Kosten für Lehrbehelfe und auch Fahr- und Nächtigungskosten (hierfür gilt jedoch eine Obergrenze). Können diese Aufwendungen nachgewiesen werden (mittels Vorlage einer Rechnung), so dürfen unselbstständig Erwerbstätige sie als Werbungskosten bzw. Unternehmer und Unternehmerinnen als Betriebsausgaben absetzen.
Bei weiterführenden Fragen zu unserem Studienangebot steht Ihnen das Team der Studienleitung gerne zur Verfügung:
EMail: studienleitung@wwedu.com
Tel.: +43(0)7242 55864-0